Neuwahl der Seniorenvertretungen 2027: Wer kann wie und wann wählen?
Nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz finden die Wahlen der bezirklichen Seniorenvertretung binnen 6 Monaten nach den regelmäßigen Wahlen des Abgeordnetenhauses und der BVVen statt.
Das bedeutet diesmal:
Neuwahlen finden aktuell im Frühjahr 2027 statt. Der Wahltermin für den konkreten Wahlgang wurde auf die Zeit vom 5.3. bis zum 12.3 2027 festgelegt. Vorherige Briefwahl ist möglich.
Wie läuft der Wahlvorgang ab?
Anfang Januar 2027 bekommen alle Wahlberechtigten eines Bezirkes eine Wahlbenachrichtigung vom Bezirksamt. Wahlberechtigt sind alle Menschen, die mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet und am 12.3.26 mindestens 60 Jahre alt sind. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Die Wahlberechtigten werden auf die Möglichkeit hingewiesen, sich eine Vorstellung aller Kandidierenden auf den Seiten des Bezirksamtes im Internet anzuschauen. Ferner werden Sie auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen. Wird diese beantragt, erhalten Sie eine Papierbroschüre mit allen Vorstellungsbildern und Texten vom Bezirksamt zugesandt. Sie erhalten ferner Termine und Adressen, an denen die Möglichkeit der Urnenwahl besteht.
In Charlottenburg-Wilmersdorf kann wie folgt direkt gewählt werden:
Freitag, den 5.3.27, Stadtteilzentrum. Charlottenburg-Nord, Halemweg 18, 13627 Berlin,
Dienstag, den 9.3.27, Seniorenwohnhaus, Preußenallee 7, 14052 Berlin,
Mittwoch, den 10.3.27, Seniorenclub Herthastraße, Herthastr. 25 a, 14193 Berlin,
Donnerstag, den 11.3.27, Seniorenbegegnungsstätte Schlange, Schlangenbader Str.11, 14197 Berlin,
Freitag, den 12.3.27, Rathaus Charlottenburg, Festsaal, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin.
Es gibt auch eine persönliche Vorstellung der Kandidierenden und zwar
Mittwoch, den 20.1.27, 11 -13 Uhr, Rathaus Charlottenburg Festsaal,
Donnerstag, den 11.2.27, 17-19 Uhr, Campus Daniel, Brandenburgische Str. 51
Dienstag, den 23.2.27 11-13 Uhr, Stadtteilzentrum Chbg.-Nord,Halemweg18, 13627 Berlin
Briefwahl ist möglich Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann bis zum 19.2.2027 Briefwahlbeantragt werden. Die dann zugeschickten Briefwahlunterlagen müssen dann bis zum 4.3.26 beim Bezirksamt zurück sein, um Berücksichtigung zu finden.
Wie kann ich wählen?
Alle einzelnen Wahlberechtigten haben jeweils bis zu 10 Stimmen, die auf bis zu 10 einzelne Kandidierende aufgeteilt werden können, wobei jedem bzw. jeder Kandidierenden nur eine Stimme gegeben werden darf. Es können auch weniger als 10 Stimmen abgegeben werden, mindestens eine Stimme muss aber vergeben werden, um sich an der Wahl zu beteiligen.
Nach der Reihenfolge der Stimmergebnisse wird eine Berufungsliste zusammengestellt von der die jeweils zuständige Stadträtin, der jeweils zuständige Stadtrat die ersten 17 Personen beruft.
Wer einen Blick ins Gesetz werfen möchte findet das Gesetz unter dem Reiter „Seniorenvertretung“ dieser Homepage im Untermenü „Seniorenmitwirkungsgesetz“.




