Geschäftsordnung
Es gilt noch die GO aus 2017 fort
Grundlage der Arbeit ist das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz BerlSenG vom 22. Mai 2006 (GVBl Seite 458), geändert durch Gesetz vom 07. Juli 2016 (GVBl. S. 451) mit Wirkung vom 04. August 2016
Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben werden die Aufgaben und Ziele durch den Vorstand aktualisiert und fortgeschrieben.
§2 Zusammensetzung
1. Die Seniorenvertretung setzt sich aus höchstens 17 berufenen Personen zusammen, die mit Hauptwohnung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gemeldet sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben
2. .Die Seniorenvertretung ist unabhängig, partei- und gesellschaftspolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
§3 Mitgliedschaft
1. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung berufen
2. Die Berufung erfolgt durch das für die Senioren zuständige Mitglied des Bezirksamtes gemäß der Vorschlagsliste in der Reihenfolge der Stimmenergebnisse
3. Scheidet ein Mitglied der Seniorenvertretung aus, wird die nächste auf der Vorschlagsliste aufgeführte Person für die restliche Wahlperiode berufen.
4. Die Mitglieder bleiben bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Seniorenvertretung im Amt
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. durch Rücktritt. Der Rücktritt hat gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erfolgen, Weiteres wird anschließend vom zuständigen BA-Mitglied veranlasst
2. durch Abwahl (indirekt); hierzu ist die 2/3-Mehrheit aller Mitglieder erforderlich. Dies stellt eine Empfehlung an den StR dar, der die Entscheidung zur vorzeitigen Beendigung trifft.
3. Fehlt ein Mitglied in drei Sitzungen in Folge unentschuldigt und ist es dem schriftlichen Hinweis des Vorstandes auf seine Teilnahmepflicht nicht nachgekommen, empfiehlt in der Regel der Vorstand nach Aussprache im Plenum dem für Senioren zuständigen Mitglied des Bezirksamtes die Abberufung
§5 Organe der Seniorenvertretung
1. Die Organe der Seniorenvertretung sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand mögliche Arbeitsgruppen
2. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand. Der Vorstand besteht aus den/der Vorsitzenden den/der stellvertretenden Vorsitzenden den/der Schriftführer/in den/der Finanzverwalter/in der Vorstand kann weitere Mitglieder in den Vorstand kooptieren.
3. Für die Wahl gilt die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder, so dass bei Stimmengleichheit die Wahl zu wiederholen ist.
4. Bei Amtsverzicht oder Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wählt die Seniorenvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder einen Nachfolger
5. Zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes bedarf es der 2/3-Mehrheit
6. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes üben die bisherigen Vorstandsmitglieder ihr Amt weiterhin aus.
7. Die SV CW kann eine/einen Ehrenvorsitzende/n benennen. Diese/r nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
§6 Arbeit des Vorstandes
1. Der/die Vorsitzende vertritt die SV nach außen und innen, in seiner Abwesenheit der/die stellvertretende Vorsitzende.
2. Die Vorstandsmitglieder können einzelne Mitglieder bei deren Zustimmung mit Aufgaben beauftragen.
3. Der/die Vorsitzende leitet die Sitzungen, in seiner Abwesenheit der/die Vertreter/in.
4. Der/die Finanzverwalter/Finanzverwalterin legt jährlich einen Bericht vor und bereitet einen Haushaltsplan für das nächste Jahr zur Beratung und Abstimmung vor.
5. Der Vorstand erarbeitet einen jährlichen Tätigkeitsbericht
§7 Sitzungen
Die Seniorenvertretung tagt in der Regel monatlich. Die Sitzungstermine werden am Jahresanfang festgelegt
1. Der Vorstand lädt zur Sitzung der Seniorenvertretung ein
2. Die Einladung erfolgt per E-mail unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin
3. Die Tagesordnung kann zu Beginn der Sitzung durch Beschlussfassung geändert werden. Zusätzliche Tagesordnungspunkte, deren Inhalte erst kurzfristig bekannt geworden sind, können durch Beschlussfassung aufgenommen werden.
4. Die Seniorenvertretung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
5. Die Sitzung soll in der Regel nicht länger als 2 Stunden dauern
6. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Sitzungsleiter kann durch Beschluss der Mitglieder die Öffentlichkeit bei einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließen.
7. Die Sitzungsleitung kann Gästen das Rederecht erteilen
8. Abstimmungen erfolgen offen, auf Antrag geheim.
9. Eine Anwesenheitsliste ist zu führen.
10. Über jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das nach der Sitzung allen Mitgliedern per E-Mail zugesandt wird. Die Beschlussfassung darüber erfolgt in der nächsten Sitzung
11. Sondersitzung Ein Drittel der Seniorenvertreter kann die Einberufung einer Sondersitzung beantragen und dazu einladen.
§8 Arbeitsgruppen und Delegierte
1. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann die Seniorenvertretung Arbeitsgruppen bilden; dieser können weitere sachkundige Personen angehören, die nicht Mitglieder der Seniorenvertretung sind. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Seniorenvertretung. Die Arbeitsgruppen wählen aus ihrem Kreis einen /e Sprecher/in
2. Die Seniorenvertretung delegiert aus ihrem Kreis Mitglieder, die beratend an den Ausschusssitzungen der BVV und anderen seniorenrelevanten Gremien teilnehmen
§9 Pflichten
1. An den Bürgersprechstunden hat jedes Mitglied im Wechsel teilzunehmen. Die Gespräche sind im Beratungsbuch zu vermerken. Beratungsunterlagen sind auf dem Laufenden zu halten.
2. Die Mitglieder in den Ausschüssen, sowie die Arbeitsgemeinschaften berichten regelmäßig und zeitnah
3. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Anliegen der Bürger gegenüber Außenstehenden verpflichtet
§10 Änderung der Geschäftsordnung
Der Beschluss dieser GO, sowie etwaige Änderungen der GO, bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder der Seniorenvertretung
Die Geschäftsordnung tritt am 22.Mai 2017 in Kraft.
gez. Jens Friedrich gez. Marion Halten-Bartels
(Vorsitzender) (stellv. Vorsitzender)
Nach der Neuwahl in 2022 wurde die bisherige GO ohne Änderungen beibehalten
Geschäftsordnung der Seniorenvertretung
für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
§1 Arbeitsgrundlage
Grundlage der Arbeit ist das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz BerlSenG vom 22. Mai 2006 (GVBl Seite 458), geändert durch Gesetz vom 07. Juli 2016 (GVBl. S. 451) mit Wirkung vom 04. August 2016
Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben werden die Aufgaben und Ziele durch den Vorstand aktualisiert und fortgeschrieben.
§2 Zusammensetzung
1. Die Seniorenvertretung setzt sich aus höchstens 17 berufenen Personen zusammen, die mit Hauptwohnung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gemeldet sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben
2. .Die Seniorenvertretung ist unabhängig, partei- und gesellschaftspolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
§3 Mitgliedschaft
1. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung berufen
2. Die Berufung erfolgt durch das für die Senioren zuständige Mitglied des Bezirksamtes gemäß der Vorschlagsliste in der Reihenfolge der Stimmenergebnisse
3. Scheidet ein Mitglied der Seniorenvertretung aus, wird die nächste auf der Vorschlagsliste aufgeführte Person für die restliche Wahlperiode berufen.
4. Die Mitglieder bleiben bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Seniorenvertretung im Amt
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. durch Rücktritt. Der Rücktritt hat gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erfolgen, Weiteres wird anschließend vom zuständigen BA-Mitglied veranlasst
2. durch Abwahl (indirekt); hierzu ist die 2/3-Mehrheit aller Mitglieder erforderlich. Dies stellt eine Empfehlung an den StR dar, der die Entscheidung zur vorzeitigen Beendigung trifft.
3. Fehlt ein Mitglied in drei Sitzungen in Folge unentschuldigt und ist es dem schriftlichen Hinweis des Vorstandes auf seine Teilnahmepflicht nicht nachgekommen, empfiehlt in der Regel der Vorstand nach Aussprache im Plenum dem für Senioren zuständigen Mitglied des Bezirksamtes die Abberufung
§5 Organe der Seniorenvertretung
1. Die Organe der Seniorenvertretung sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand mögliche Arbeitsgruppen
2. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand. Der Vorstand besteht aus den/der Vorsitzenden den/der stellvertretenden Vorsitzenden den/der Schriftführer/in den/der Finanzverwalter/in der Vorstand kann weitere Mitglieder in den Vorstand kooptieren.
3. Für die Wahl gilt die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder, so dass bei Stimmengleichheit die Wahl zu wiederholen ist.
4. Bei Amtsverzicht oder Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wählt die Seniorenvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder einen Nachfolger
5. Zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes bedarf es der 2/3-Mehrheit
6. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandes üben die bisherigen Vorstandsmitglieder ihr Amt weiterhin aus.
7. Die SV CW kann eine/einen Ehrenvorsitzende/n benennen. Diese/r nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
§6 Arbeit des Vorstandes
1. Der/die Vorsitzende vertritt die SV nach außen und innen, in seiner Abwesenheit der/die stellvertretende Vorsitzende.
2. Die Vorstandsmitglieder können einzelne Mitglieder bei deren Zustimmung mit Aufgaben beauftragen.
3. Der/die Vorsitzende leitet die Sitzungen, in seiner Abwesenheit der/die Vertreter/in.
4. Der/die Finanzverwalter/Finanzverwalterin legt jährlich einen Bericht vor und bereitet einen Haushaltsplan für das nächste Jahr zur Beratung und Abstimmung vor.
5. Der Vorstand erarbeitet einen jährlichen Tätigkeitsbericht
§7 Sitzungen
Die Seniorenvertretung tagt in der Regel monatlich. Die Sitzungstermine werden am Jahresanfang festgelegt
1. Der Vorstand lädt zur Sitzung der Seniorenvertretung ein
2. Die Einladung erfolgt per E-mail unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin
3. Die Tagesordnung kann zu Beginn der Sitzung durch Beschlussfassung geändert werden. Zusätzliche Tagesordnungspunkte, deren Inhalte erst kurzfristig bekannt geworden sind, können durch Beschlussfassung aufgenommen werden.
4. Die Seniorenvertretung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
5. Die Sitzung soll in der Regel nicht länger als 2 Stunden dauern
6. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Sitzungsleiter kann durch Beschluss der Mitglieder die Öffentlichkeit bei einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließen.
7. Die Sitzungsleitung kann Gästen das Rederecht erteilen
8. Abstimmungen erfolgen offen, auf Antrag geheim.
9. Eine Anwesenheitsliste ist zu führen.
10. Über jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das nach der Sitzung allen Mitgliedern per E-Mail zugesandt wird. Die Beschlussfassung darüber erfolgt in der nächsten Sitzung
11. Sondersitzung Ein Drittel der Seniorenvertreter kann die Einberufung einer Sondersitzung beantragen und dazu einladen.
§8 Arbeitsgruppen und Delegierte
1. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann die Seniorenvertretung Arbeitsgruppen bilden; dieser können weitere sachkundige Personen angehören, die nicht Mitglieder der Seniorenvertretung sind. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Seniorenvertretung. Die Arbeitsgruppen wählen aus ihrem Kreis einen /e Sprecher/in
2. Die Seniorenvertretung delegiert aus ihrem Kreis Mitglieder, die beratend an den Ausschusssitzungen der BVV und anderen seniorenrelevanten Gremien teilnehmen
§9 Pflichten
1. An den Bürgersprechstunden hat jedes Mitglied im Wechsel teilzunehmen. Die Gespräche sind im Beratungsbuch zu vermerken. Beratungsunterlagen sind auf dem Laufenden zu halten.
2. Die Mitglieder in den Ausschüssen, sowie die Arbeitsgemeinschaften berichten regelmäßig und zeitnah
3. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Anliegen der Bürger gegenüber Außenstehenden verpflichtet
§10 Änderung der Geschäftsordnung
Der Beschluss dieser GO, sowie etwaige Änderungen der GO, bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder der Seniorenvertretung
Die Geschäftsordnung tritt am 22.Mai 2017 in Kraft.
gez. Jens Friedrich gez. Marion Halten-Bartels
(Vorsitzender) (stellv. Vorsitzender)
Nach der Neuwahl in 2022 wurde die bisherige GO ohne Änderungen beibehalten
AKTUELL
























