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16.02.2026
Die Seniorenmitwirkung soll moderat verändert werden!

 Die SPD-FRAKTION im Abgeordnetenhaus hat Ende Januar auf ihrer Klausurtagung in Rostock den Entwurf zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes und des Bezirksverwaltungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden.

Der derzeitige Gesetzentwurf beinhaltet die Möglichkeit, dass die Mitglieder der Seniorenvertretung in den vertraulichen Sitzungsteilen der BVV-Ausschüsse teilnehmen können, dafür aber auch zur Verschwiegenheit verpflichtet und bei Verstößen bestraft werden können. Auf Berliner Ebene wurden Landesseniorenvertretung und Landesseniorenbeirat zum Landesseniorenrat zusammengelegt. Der oder die Vorsitzende der bezirklichen Seniorenvertretung gehört zukünftig nicht mehr automatisch dem Landesseniorenrat an, sondern es kann ein anderes Mitglied der Vertretung auf die Berliner Ebene gewählt werden.

Offen ist derzeit, ob und wann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beginnt und die Seniorenorganisationen, die Landesseniorenmitwirkungsgremien sowie die bezirklichen Seniorenvertretungen in das  Verfahren einbezogen werden. Berlins Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter sind zur Diskussion aufgerufen, sich für erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten einzusetzen.


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