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22.04.2026, 12:29 Uhr | Übersicht | Druckansicht
Ist die Aktivrente interessant für mich?

















Die Bundesregierung hat mit Steuerfreibeträgen auf den um sich greifenden Fachkräftemangel reagiert und spendiert Altersrentnern einen Steuerfreibetrag von 2000 Euro monatlich, wenn sie über das Erreichen des Regelrentenalters weiterarbeiten. Doch es stellen sich noch einige Fragen. Wir sprachen mit Ute Zemann-Zipser, Steuerberaterin und Schatzmeisterin der Steuerberaterkammer Berlin. Das Interview führte Frank-Axel Dietrich.



Gilt der zusätzliche Steuerfreibetrag  nur für Menschen,  die ihre Altersrente beziehen oder auch für Menschen, die zwar das Alter erreicht haben, aber keine Rente beziehen? Gilt der zusätzliche Freibetrag auch, wenn man das Regelrentenalter erreicht und Einkünfte als  Selbstständiger hat?

Ute Zemann-Zipser: Der Freibetrag gilt auch für Menschen, die keine Rente beziehen. Einzige Voraussetzung ist, dass das Regelrenteneintrittsalter erreicht wurde und dass eine prinzipiell sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Das Bruttogehalt muss über der Minijobgrenze liegen (derzeit 603 Euro/Monat) und es muss ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Honorarverträge, freiberufliche Einkünfte und gewerbliche Einkünfte sind nicht begünstigt.

 

Haben die entsprechend Begünstigten darüber hinaus zusätzlich den üblichen steuerlichen Freibetrag?

Ute Zemann-Zipser: Ja haben sie – es wird also der Grundfreibetrag, Altersfreibetrag etc. zusätzlich bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen.

Werden bei der Erhöhung des Gesamtfreibetrages um 2000 Euro nicht wesentlich nur Besserverdienende bevorteilt?

Ute Zemann-Zipser:  Das sehe ich nicht so. Das Problem war ja bisher, dass jemand, der  mit der Rente allein keine Steuern gezahlt hat, aber dazuverdienen musste, weil es nicht reicht, sofort in die Steuerpflicht gerutscht ist, das ist jetzt nicht mehr so. Natürlich wirken sich Freibeträge wegen der unterschiedlichen Steuersätze bei Besserverdienenden stärker aus.

Wird die Regelaltersrente gekürzt, wenn man weitere Einkünfte aus Erwerbstätigkeit hat  ?

Ute Zemann-Zipser: Nein, diese Rente wird in voller Höhe weitergezahlt.

Gibt es den steuerlichen Freibetrag auch, wenn eine andere Rente als die Regelaltersrente bezogen wird?

Ute Zemann-Zipser: Nein. Vorzeitige Renten, Erwerbsunfähigkeitsrenten oder auch Witwenrenten sind vom Freibetrag beim Dazuverdienst ausgenommen.

Kann man den Freibetrag ab Renteneintrittsalter auch in Anspruch nehmen, wenn man vorher  kein Erwerbseinkommen hatte?

Ute Zemann-Zipser: Ja kann man. Auch hier gilt, dass es nur darauf ankommt, dass man ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt und das Alter hat.

Gibt es nur einen steuerlichen Freibetrag oder  zahlt man auch weniger Sozialversicherungsbeiträge?

Ute Zemann-Zipser: Man zahlt als Rentner grundsätzlich weniger Sozialversicherungsbeiträge. Man ist von der Rentenversicherungspflicht logischerweise befreit, es sei denn man verzichtet darauf. Manche machen dass um ihre Rente ggf. noch zu erhöhen. Der Arbeitgeber muss allerdings Rentenbeiträge weiterhin entrichten. Krankenkassenbeiträge muss man weiter bezahlen, allerdings zum ermäßigten Beitragssatz. Arbeitslosenversicherung wiederum zahlt nur der Arbeitgeber.

Zusatzinformation:

Welcher Jahrgang erreicht wann sein Regelaltersrentenalter?



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